Kanzlei für Internet- und Computerrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Klostermann. Für Internetrecht und Computerrecht. Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologien in Zwickau.

Unser Angebot umfasst Ihre kompetente Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Internet: Onlinehandel, Einkauf und Verkauf im Internet und über Ebay, Softwarelizenzen, Hilfe und Vertretung bei Abmahnungen, Onlinebanking, Paypal, Filesharing und Urheberrechtsverletzung, Vertretung in Strafverfahren mit Internetbezug, Verletzung von Markenrechten, Datenschutz, Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Beratung im Datenschutz, unerlaubte Verwendung von Fotos und Lichtbildern, ...

Sie sind willkommen. Informieren Sie sich über unsere Arbeit.
 
30.06.2010 Abofallen im Internet - Ersatz der Abwehrkosten
Wer Opfer einer Abofalle im Internet ist, kann nach einem Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010 im Wege des Schadensersatz vom Webseitenbetreiber der Abofalle wie auch von dessen Anwalt Ersatz der für die Abwehr des Anspruchs entstandenen Kosten verlangen.
 
30.06.2010 Briefversand im Internet - Der neue EPost Brief der Deutschen Post
Zum 01. Juli 2010 führt die Deutsche Post den neuen EPost Brief ein. Er verspricht die sichere Übermittlung von Dokumenten im Internet. Auf lange Sicht soll auch der Versand rechtsverbindlicher Dokumente möglich sein.
 
23.06.2010 Bundesgerichtshof verschärft Haftungsrisiken für Compliance Officers und Beauftragte
In einem strafrechtlichen Urteil vom 17.07.2009 hat der BGH Stellung genommen zu der Frage, ob Compliance Officer oder sonst von einer Stelle mit besonderen Aufgaben Betraute strafrechtlich persönlich haften, wenn es im Unternehmen zu Rechtsverletzungen kommt. Ausdrücklich bezieht sich das Urteil auf so genannte Compliance Officer. Letztlich sollten aber auch sonstige Beauftragte, insbesondere wenn sie besondere gesetzliche Verpflichtungen erfüllen, sich mit dem Urteil auseinandersetzen. So etwa auch IT- und Datenschutzbeauftragte.
 
23.06.2010 EuGH: Die Organisation der Datenschutzbehörden entspricht nicht dem EU Recht
Mit Urteil vom 09.03.2010 hat der Europäische Gerichtshof, Az.: C 518/07, auf Grund einer Klage der Kommission gegen die die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, dass die Organisation der Datenschutzbehörden in Deutschland nicht dem Europäischen Recht entspricht.