Kosten
Grundlage der anwaltlichen Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Gerne unterbreiten wir auch ein Angebot für eine Honorarveinbarung.

Je nach Fall und Umfang auch auf Stundenbasis, oder auch Festpreis.

Auch ein Erfolgshonorar kann mittlerweile abgeschlossen werden – wenn der Fall und die Umstände sich dazu eignen, beraten wir Sie gerne.

Sofern Sie nur über wenig verfügbares Einkommen verfügen, kommt für Sie Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Betracht. Fragen beantworten wir hierzu gerne.
 

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Zertifikate

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