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Immer mehr Gerichte schließen sich der Rechtsmeinung an, dass bei Verkauf über Internetplattformen wie etwa ebay eine Widerrufsfrist von einer Monat gilt. Als Grund wird von der Rechtsprechung angegeben, dass der Verbraucher die Belehrung die vom Gesetz gefordert in Textform erst nach Vertragsschluss mitgeteilt bekommt. Die Belehrung auf dem Bildschirm reiche nicht aus, die gesetzlich geforderte Textform zu erfüllen.
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Das BAG hat mit Beschluss vom 16.5.2007 - Az.: 7 ABR 45/06, zur nötigen Ausstattung des Betriebsrates mit PC und Software entschieden.
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Auch für kleine und mittlere Unternehmen ist mittlerweile das Aussortieren der täglichen Flut an E-Mails, die Waren und Dienstleistungen mehr oder minder dubioser Art anbieten, fast nicht mehr zu bewerkstelligen.
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Das Landgericht Berlin hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: 23 S3/07) eine Entscheidung Amtsgerichts Berlin Mitte bestätigt. Darin wurde das Bundesjustizministerium verurteilt, zukünftig nicht mehr über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern, wer unter welcher IP-Adresse sich auf der Webseite angemeldet wurde, welche Dateien oder Seiten oder Datenmengen zu welchem Datum und Uhrzeit abgerufen wurden. Das BMJ hat mitgeteilt, solche Daten künftig nur noch anonym zu erheben.
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