|
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) haften in so genannten Filesharing Fällen Inhalber eines Telefon- oder Internetanschlusses auch dann, wenn Dritte den Anschluss unerlaubt benutzt haben. Das Oberlandesgericht verurteilte eine Frau aus Oberbayern auf Zahlung von 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen.
|
|
Seit langem schwelt ein Streit zwischen Medien- und Computerindustrie über die Zahlung von Urheberechtsabgaben. Jetzt scheint ein Kompromiss gefunden, so jedenfalls die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) sowie die “Interessensvertreter der Kreativen”.
|
|
Mit Urteil vom 9. Dezember 2009, Az.: VIII ZR 219/08, hat der Bundesgerichtshof über das Rückgabrecht im Fernabsatzkauf entschieden, insbesondere zur Frage des Wertersatzes.
|
|
Mit Urteil vom Urteil vom 10. Dezember 2009, Az: I ZR 195/07, hat der Bundesgerichtshof zur Frage zulässiger Werbung mit Preisnachlässen geurteilt. Eine Werbung für einen Preisnachlass von 19% sei wettbewerbswidrig, so der BGH, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren gilt.
|