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Mit Urteil vom 15. Dezember 2009, Az: VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08, hatte der Bundesgerichtshof über die Geltung von Persönlichkeitsrechten bei Berichterstattung im Internet zu entscheiden.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem aktuellen Urteil vom 24.11.2009, Az. I-20 U 137/09 sich zu der Frage der Zulässigkeit von Werbeemails geäußert.
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Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 25.11.2009, Az 6 U 47/08, entschieden, dass ein Hersteller hochwertiger Markenware den Weiterverkäufern Vorschriften machen kann, wie und in welcher Weise die Waren weiterverkauft werden dürfen, insbesondere darf der Hersteller den Verkauf über Internetauktionshäuser beschränken. Solche Verbote werden von den Herstellern hochwertiger Markenware ausgesprochen, damit ihre Waren nicht dem Preiskampf und dem Verdacht des „Verramschens“ anfallen. Ob solche selektiven Vertriebssysteme zulässig sind, darüber hatte jetzt das OLG Karlsruhe zu entscheiden.
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Mit Beschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 217/08 – hatte der Bundesgerichtshof über die Frage zu entscheiden, welche Gerichte zuständig sind für Klagen gegen Veröffentlichungen im Internet.
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