Mit dem Bußgeld wird die Massenüberwachung und Kontrolle von Mitarbeitern sanktioniert, die im letzten Jahr 2008 bekannt wurde. Damals hatte die Bahn zur Korruptionsbekämpfung Mitarbeiter auch ohne konkreten Tatverdacht überprüft, und etwa Kontakte, Emails und Bankkonten ausgespäht. Im Zuge des Verfahrens der Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten Dix wurden dabei erhebliche Verstösse gegen geltendes Datenschutzgesetz festgestellt, die mit dem Bussgeld geahndet werden.
Die Bahn hat die Geldbusse akzeptiert. In der Höhe ist die festgelegte Strafzahlung bislang im Datenschutzrecht einmalig. Es zeigt, dass der Datenschutz in jedem Unternehmen ernst genommen werden muss, und das bei Verstössen mittlerweile mit erheblichen Sanktionen zu rechnen ist. Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen sich beim Umgang mit Arbeitnehmer- und Kundendaten mit dem Datenschutz auseinandersetzen.
Quelle: Die Zeit Online vom 23.10.2009
Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie |