Das Urteil ist konsequent. Das Datenschutzrecht verbietet, personenbezogene Daten ohne gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung des Betroffenen zu speichern, zu erheben oder zu nutzen. Leider wird oft dagegen verstoßen, und aus Gründen des Marketing oder Kundenforschung werden solche personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert. Die Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass dies bei Verstoß gegen Datenschutzgesetze Klagen und kostenintensive Auskunftspflichten bedeutet.
Telekommunikationsunternehmen sollen übrigens ab Anfang 2008 verpflichtet sein, Telefon- und Internetverbindungsdaten einschließlich Fax, SMS und E-Mails sechs Monate lang zu speichern und für den Zugriff durch die Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu halten. Ob und wie diese Verpflichtungen umzusetzen sind, ist in weiteren Weblogs zu behandeln.
Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie |