Gegenstand war, dass die Klägerin sich nach einem telefonischen Werbegespräch vom 1. Mai 2007 einen Pkw-Innenspiegel mit einer unter anderem für Deutschland codierten Radarwarnfunktion zum Preis von 1.129,31 € (brutto) zuzüglich Versandkosten bestellte.
Der von Klägerin ausgefüllte Bestellschein enthält unter anderem den vorformulierten Hinweis darauf, dass der Einsatz der Geräte in Deutschland verboten ist. :
“Ich wurde darüber belehrt, dass die Geräte verboten sind und die Gerichte den Kauf von Radarwarngeräten zudem als sittenwidrig betrachten.”
Die Lieferung des Gerätes erfolgte dann per Nachnahme am 9. Mai 2007. Am 19. Mai 2007 sandte die Klägerin das Gerät an die Beklagte zurück und bat um Erstattung des Kaufpreises, was die Beklagte verweigerte. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof meint. Als Verbraucherin habe die Klägerin aufgrund des ausgeübten Widerrufs Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Zwar sei der Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts nach der Rechtsprechung des Senats sittenwidrig und damit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Kauf nach dem für beide Seiten erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist (Senatsurteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490 f.).
Das Recht der Klägerin, sich von dem Fernabsatzvertrag zu lösen, werde davon jedoch nicht berührt. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB beim Fernabsatzvertrag sei unabhängig davon gegeben, ob die Willenserklärung des Verbrauchers oder der Vertrag wirksam ist. Der Sinn des Widerrufsrechts beim Fernabsatzvertrag bestehe darin, dem Verbraucher ein an keine materiellen Voraussetzungen gebundenes, einfach auszuübendes Recht zur einseitigen Loslösung vom Vertrag in die Hand zu geben, das neben den allgemeinen Rechten bestehe, die jedem zustehen, der einen Vertrag schließt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 241/2009 vom 25.11.2009
Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie |