Danach werden rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende dieses Jahres von den Herstellern von Computer pro Rechner eine Pauschale von 13,65 Euro (mit eingebautem Brenner) bzw. 12,15 Euro (ohne Brenner), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Für davor verkaufte Rechner, die zwischen 2002 und 2007 verkauft wurden, zahlen die Hersteller ebenfalls eine anteilige Abgabe, und zwar für 2002 und 2003 je 3,15 € und für 2004 bis 2007 je 6,30 € je Rechner.
Mit dieser Pauschalabgabe sollen die Rechte von Urhebern abgegolten werden, deren Werke über Rechner vervielfältigt oder genutzt werden können.
Die Abmachung, die bereits am 23.12.2009 geschlossen wurde, betrifft aber nur die im BCH organisierten Hersteller von Rechnern. Dies sind die Hersteller Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion , Samsung und Sony. Die kleineren Hersteller sind im Branchenverband Bitkom organisiert, dessen Arbeitskreis eine Urheberrechtspauschale im vergangenen Jahr noch abgelehnt hatte, weil dies zur Verteuerung von Rechnern führe und nicht jeder Rechner, etwa im Büro, zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werde. Diese Meinungsverschiedenheit führte dann unter anderem zur Gründung des BCH.
Das Abkommen bietet den Herstellern insoweit Vorteile, weil es eine lange Zeit der rechtlichen Unsicherheit und langwierigen Gerichtsverfahren beendet, in denen mitunter Urheberrechtspauschalen von 18,00 € je Rechner eingeklagt wurden. Den Herstellern, die sich nicht dem Kompromiss anschliessen, wollen jetzt die Verwertungsgesellschaften ebenfalls Tarife in Rechnung stellen, die um 25 % über dem gefundenen Kompromiss liege
Quelle: Pressemitteilung des BCH vom 12.01.2010
Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie |