Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro wurden im Dezember und Januar wegen Verstoßes gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und der Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen verhängt. Geahndet werde damit das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 29.01.2010
Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie Dr. Klostermann Rechtsanwaltskanzlei http://www.drklostermann.de
Seit letztem Jahr gelten Anrufe mit unterdrückter Rufnummer und unerlaubte Werbeanrufe als Ordnungswidrigkeit, bei Verstössen können Bussgelder bis 50.000 € verhängt werden. Trotzdem gingen bei der Bundesnetzagentur über 28.000 Beschwerden ein.
Die Behörden reagieren damit darauf, dass die gesetzlichen Regelungen bislang nicht ausreichend umgesetzt sind. Seit den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Werbeanrufe und Anrufe unerwünscht nicht mehr erlaubt, mit unterdrückter Rufnummer sind sie eine Ordnungswidrigkeiten.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Bundesnetzagentur nicht nur gegen die Betreiber von Callcentern vorgeht, sondern eben auch gegen die Auftraggeber. Mit den Bußgeldern wolle man ein deutliches Signal setzen, dass Rechtsbruch nicht toleriert werde, so der verantwortliche Chefregulierer Matthias Kurth. |