Weitere Änderung betrifft die Versandkosten. Seit dem 08.02.2010 werden hier verbindliche Obergrenzen gesetzt.

Versandkosten dienten in vielen Auktionen dazu, niedrige Preise „aufzubessern“. Die bisherige Regelung des vorgeschriebenen kostenlosen Versands hat sich nicht bewährt bei Auktionen gebrauchter günstiger Artikel. Nach der neuen Regelung sind Versandkosten für bestimmte Versandarten begrenzt: maximal 2,50 Euro für Brief- und 2 Euro für Bücher- oder Warensendungen. In einigen Kategorien mit großen oder teuren Artikeln sind auch Päckchen und Pakete bis 7 Euro gestattet.

Eine weitere Neuregelung betrifft den Status Powerseller. Diesen erreicht man jetzt bereits statt mit 300 verkauften Artikeln in drei aufeinanderfolgenden Monaten mit jetzt nur noch 180 Verkäufen. Allerdings müssen die Käufer aus Deutschland, Österreich oder Schweiz kommen, und es muss ein Brutto-Umsatz von 2500 Euro innerhalb von 12 Monaten erzielt werden. Damit einher geht eine strengere Benotung: Ab April müssen die Kunden Verkäufer in puncto “Artikel wie beschrieben”, “Kommunikation”, “Bearbeitungszeit” und “Verpackungs- und Versandkosten” mit durchschnittlich mindestens 4,4 von 5 Punkten bewerten. Bisher reichten hier 4 Punkte aus. Auch nach unten werden die Anforderungen verschärft. Wer zu oft nur einen oder zwei Sterne erreicht, bekommt Probleme. So dürfen in der Kategorie “Artikel wie beschrieben” maximal 1,2 Prozent der Bewertungen nur 1 oder 2 Sterne erreichen, in den anderen Kategorien 2,4 Prozent, oder aber jeweils nicht mehr als 4.

Weiter lohnt sich für Powerseller auch ein Blick in die Allgemeinen Grundsätze von Ebay. Denn Verstöße hiergegen sollen zukünftig geahndet werden. Wer dagegen die Vorgaben von Ebay einhält, soll mit Rabatten und guter Einordnung in den Suchergebnissen – etwa in der Ordnung der „Beliebtesten Ergebnisse“ - belohnt oder bei Verstoss mit Rückstüfung sanktioniert werden.

Weiter verpflichtet Ebay alle Verkäufer auf die Einhaltung des Grundatzes zum professionellen Verkaufen. So müssen Bilder den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen. Die Lektüre sei daher jedem empfohlen, der über Ebay verkauft.

Änderungen gibt es auch in der Kategorienstruktur. Ab 29. März soll es vermehrt möglich sein, Artikel mit mehreren Varianten einzustellen. Ab April werden Fotos auf Wunsch vom Ebay Bilderservice mit Wasserzeichen versehen. Und Angebote, die mit der Option “Gültig bis auf Widerruf” eingestellt werden, enden dann automatisch nach 16 Monaten.

Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau
Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie
 

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