Solche Nummern erlauben, die Kosten eines Anrufes für den Kunden einheitlich zu gestalten – sowohl nach unten, wie auch nach oben, so dass man etwa über eine teure 0180 5 Rufnummer auch ordentlich Geld einnehmen konnte. Die Kosten des Anrufs dieser Nummer legt im Festnetz die Bundesnetzagentur fest. Für Anrufe mit dem Handy galten hingegen die vom Provider festgelegten Tarife. Mancher Anruf kam daher überraschend teuer.
Dies ändert sich zum 01.03.2010. Die 01805-Nummern sind zukünftig im TKG als „Service-Dienste“ benannt. In Anzeigen und bei dem Bewerben dieser Nummer reichte bislang der Hinweis: „Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können abweichen“
Ab dem 01.03.2020 werden die Kosten des Anrufes aus einem Mobilfunknetz auf 0,42 € begrenzt, darauf muss aber auch hingewiesen werden. Daher ist der Hinweis jetzt abzuändern auf: „Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min.“
Der Verstoß hiergegen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, mit Bussgeldern gem. § 149 Abs. 2 TKG bis zu 100.000 EUR Bußgeld. Außerdem droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch Mitbewerber.
Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie |