Aus Eifersucht hatte die Frau unter Nutzung falscher Identitäten auf dem Internetportal StudiVZ Kontakt zu ihrem Ex-Freund und dessen neue Freundin gesucht und sodann Gerüchte verbreitet, um Mißtrauen zu säen. Dabei wählte sie sich, um ihre Identität zu verschleiern, über das Netzwerk des Nachbarn ein. Die Gerüchte gingen so weit, dass der Exfreund seine neue Freundin verliess und gegen sie Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung an ihrem Auto erstattete.

Die Polizei ermittelte sodann den Anschlussinhaber, über dessen Zugang die Nachrichten auf dem Portal StudiVZ eingetragen wurden. Dabei stellte man dann fest, dass der Anschlussinhaber mit der Sache nichts zu tun hatte. Die wahre Täterin konnte darauf hin ermittelt werden.

Verurteilt wurde die Frau auf Grund der Strafnorm der §§ 89, 148 Telekommunikationsgesetz.

Quelle: Heise Online Newsticker vom 29.01.2010

Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau
Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie
 

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