Wer den Dienst nutzen will, muss sich zuvor in einer Postfiliale unter Vorlage eines Ausweispapiers mit seinem Namen registrieren. Von der Post wird dann ein Benutzernamen und ein Passwort vergeben, mit dem man sich auf der Internetseite der Post ab etwa Mitte Juli zum Einsehen seiner Post einloggen und elektronische Briefe abschicken wie auch abholen kann. Es sollen sich auch Dateien wie etwa Fotos oder eingescannte Dokumente anhängen lassen.
Zum Versenden eines Briefes benötigt man eine sogenannte mobile TAN-Nummer, wie man sie etwa vom Online Banking her kennt, und die bei Versenden eines Briefes auf ein Handy gesandt wird. Das Porto für einen solchen EPost Brief wird 0,39 € /Stck betragen. Dafür verspricht die Post, dass die Nachrichten vertraulich behandelt und verschlüsselt versandt werden, und damit das Briefgeheimnis gewahrt bleiben soll. Den weiteren Vorteil des neuen Dienstes sieht die Post darin, dass wegen der Anmeldung und Registrierung, und der Verwendung von TANs, sofort ersichtlich und nachvollziehbar ist, wer Absender der Email ist.
Auch wer keinen Zugang zum Internet hat, kann den Dienst nutzen und EPost als Hybridbrief empfangen. Dabei wird die EPost zunächst elektronisch in ein Rechenzentrum der Post versandt, dort ausgedruckt, frankiert und als normaler Brief vom Postboten zugestellt. Was solche Hybridbriefe kosten werden, soll Mitte Juli bekannt gegeben werden.
Es bleibt abzuwarten, ob sich das neue Angebot durchsetzt. Das Angebot der Post steht in Konkurrenz zur Planung der Telekom und des Bundesinnenministeriums, in Deutschland die DE-Mail einzuführen. Auch hier ist geplant, die rechtssichere Kommunikation mit Behörden über das Internet einzuführen. Die Bundesregierung plant hierzu noch ein Gesetz einzuführen, mit dem die rechtlichen Grundlagen solcher Sendungen festgeschrieben werden.
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.06.2010
Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie |