Damit bleibt es bei der alten Regelung, dass elektronische Rechnungen für die Anerkennung durch das Finanzamt einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen.

Allerdings wollen sich die gesetzgebenden Organe weiter um eine entsprechende und vereinfachende Regelung bemühen. Ob und wann eine solche Regelung gefunden wird, darüber werden wir im Webblog informieren.

Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau
Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie
 

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hr fernsehen | c't Magazin vom 14.11.2009 | 2000 € auf der Telefonrechnung
Für 2000 € an einem Sonntag telefoniert. Satellitentelefonie soll`s möglich machen...

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