Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. April 2011, Az. VIII ZR 220/10, eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss.
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Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. April 2011 (I ZR 133/09) ist es zulässig, einen Artikel zu bewerben, ohne in der Werbung bereits auf besondere Garantien ausdrücklich hinzuweisen. Es reicht aus, den Inhalt solcher Garantien in der Garantieerklärung zu erläutern.
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Das Landgericht Berlin hat sich zu der Frage geäußert, ob eine fehlende Datenschutzbelehrung bei Verwendung des Facebook "Gefällt mir” Buttons Grundlage einer Abmahnung sein kann (Beschluss vom 14. 03. 2011, Az. 91 O 24/11).
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Wie der Deutsche Bundestag in einer Pressemitteilung vom 23.03.2011 meldet, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wertersatzes im Fernabsatzhandel vorgelegt.
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