In einem Urteil vom 12. Januar 2011, Az. VIII ZR 346/09, hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Produktbilder neben einer Ware ebenso wie die Beschreibung der Ware selbst verbindlich sind, und eine Gewährleistung begründen können.
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Mit der Entscheidung des Bundestags vom 24. Februar 2011 und der Belegung des Bundesrats vom 18.3.2011 kann das “Gesetz zur Regelung von D-Mail-Diensten” in Kraft treten.
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In einer Entscheidung vom 13. Januar 2011 (Aktenzeichen EGH III ZR 146/10) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Internet-Provider die IP-Adressen auch dann bis zu sieben Tage speichern kann, wenn der Kunde eine Flatrate besitzt und die Speicherung der IP-Adresse daher aus Abrechnungsgründen nicht erforderlich ist. Die Rechtfertigung hierzu nimmt der Bundesgerichtshof aus dem Aspekt der Netzsicherheit, die eine merkwürdige Speicherung von IP-Adressen rechtfertigen könne.
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Am 3. Februar 2011 hat der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Entscheidungsgründe im Rechtsstreit über die Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Software vorgelegt (- Az.: I ZR 129/08 – UsedSoft).
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